Tilgungsfrist Bundeszentralregister

Achilles76571 Beiträge 2 Mitglied seit Montag Juni 3, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2019 - Geändert am 3. Juni 2019 um 19:06
 Gesperrt profil - 4. Juni 2019 um 19:33
Guten Abend,

kann mir jemand folgende Fragen beantworten?

Musste heute ein erweitertes Führungszeugnis beantragen, Paragraph 30, damit ich im Bauhof/Öffentlicher Dienst anfangen kann.

Nun zur Frage:

1988 wurde ich zu 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt, diese zu 2/3 abgesessen und den Rest zur Bewährung erhalten. 》》 1990 auf 2/3 entlassen.

1993 nochmals zu 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt, diese auch wieder zu 2/3 abgesessen und den Rest zur Bewährung. 》》》 1995 auf 2/3 entlassen.

Weiß oder kann mir jemand sagen ob in dem heute 3.6.2019 beantragten erweiterten Führungszeugnis irgendwas drin stehen wird?

In 2018 hatte ich mal ein normales Führungszeugnis beantragt, dort war nix mehr drin.
Ich habe gefühlte 10.000 Seiten im Netz gelesen, aber irgendwie werde ich nicht schlau daraus.

Bin für jede Antwort dankbar.

Grüßle Hans

2 Antworten

Hallo,

das normale und das erweiterte Führungszeugnis unterscheiden sich im Inhalt:

"Das erweiterte Führungszeugnis enhält alle Delikte der Person, die im Bundeszentralregister gespeichert sind, auch Delikte im niedrigen Strafbereich, die im einfachen Führungszeugnis fehlen. Mit niedriger Strafbereich sind Verurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe und unter drei Monaten Freiheitsstrafe gemeint." (siehe dieser CCM-Artikel).

Die Löschfristen sind aber dieselben, das heißt was im normalen Führungszeugnis aufgrund der Strafilgung nicht mehr erscheint, erscheint auch nicht im erweiterten.

Gruß vom CCM-Team
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Achilles76571 Beiträge 2 Mitglied seit Montag Juni 3, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2019
3. Juni 2019 um 19:29
Silke bist du noch online?
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