Private Kunst in Gewerbe einlegen

Seidl Beiträge 3 Mitglied seit Sonntag Juni 5, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 8, 2022 - Geändert am 8. Juni 2022 um 01:29
Seidl Beiträge 3 Mitglied seit Sonntag Juni 5, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 8, 2022 - 8. Juni 2022 um 13:25
Hallo,

ich sammle seit 40 Jahren Kunstobjekte.
Bin jetzt Rentner und habe ein Gewerbe zum Kunstverkauf angemeldet. Werde nun aus meiner Sammlung Kunst einzeln in das Gewerbe einlegen und verkaufen über Kunstauktionen.
Alte Rechnungen von 1980 bis 1999 sind nur teilweise vorhanden. Auch wurden ganze Sammlungen oder Künstlernachlässe gekauft. So ist ein Einzelkaufpreis nicht vorhanden.
Ich erhalte ca. einen Monat nach Einlage durch den erzielten Auktionspreis der Kunstobjekte den jetzigen Tageswarenwert.

Zu welchem Warenwert kann ich die Kunstobjekte einzeln in das Gewerbe einlegen?
Tageswarenwert zur Einlage?
Aber so erziele ich keinen Gewinn, da der Einlagewert auch der Auktionsverkaufspreis ist.
Oder ca. Warenwert beim Kauf vor 20 bis 40 Jahren?

2 Antworten

Seidl Beiträge 3 Mitglied seit Sonntag Juni 5, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 8, 2022
8. Juni 2022 um 13:18
FG Baden-Württemberg Urteil vom 18.7.2012, 14 K 702/10
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Seidl Beiträge 3 Mitglied seit Sonntag Juni 5, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 8, 2022
8. Juni 2022 um 13:25
BFH-Urteil vom 24. November 1992 V R 8/89, BStBl II 1993, 379 zur Veräußerung einer privaten Kunstsammlung durch den Erben eines Kunsthändlers). Dass Zahl und Umfang der Verkäufe für sich genommen nicht allein maßgeblich sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, derzufolge die Zahl der Geschäftsvorfälle nur eines von mehreren zu würdigenden Kriterien ist (bspw. BFH-Urteil vom 26. April 2012 V R 2/11, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2012, 1285
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