Brandungsfelsen
Beiträge600Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 201223 18 Dez 2010 à 18:19
Hallo
naja, freundlich sein ist nie verkehrt, oder? ;)
Spaß beiseite - Haben Sie bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben? Wenn Ihnen erst nach Arbeitsantritt ein befristeter Arbeitsvertrag vorgelegt wird, dann gelten Spezialregelungen.