Arbeitsunfähig wegen Allergie

husky - Geändert am 24. Januar 2019 um 04:08
 peter zwegert - 28. Dezember 2010 um 21:26
Guten Tag,

ich habe ein Problem mit meinem Job. Im Bewerbungsgespräch wurde ich gefragt, ob ich eine Zinnallergie habe. Ich dachte mir, dass es sie nichts angeht, und habe nichts davon gesagt.
Offenbar hat man mit einem Hintergedanken gefragt, denn ich habe in meinem Job sehr viel Kontakt zu Zinnprodukten. Deshalb bin ich schon seit zwei Wochen arbeitsunfähig.

Wie kann das weitergehen? Muss mein Chef mich woanders beschäftigen?

1 Antwort

Guten Abend. Ob er Sie woanders beschäftigen müssen, weiß ich nicht. Aber ich denke, dass Ihr Arbeitsvertrag ungültig ist, denn Sie haben im Bewerbungsgespräch gelogen. Und das durften Sie in diesem Falle nicht, denn den Job muss jemand ohne Zinnallergie machen!
Das heißt, Sie werden diesen Job wohl nicht mehr lange haben, so leid es mir tut, aber es geht dann offensichtlich einfach nicht.
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