Arbeitszeugnis ausstellen

fridolin f. - 6 Jan 2011 à 16:15
 Bayernkrone - 6 Jan 2011 à 16:16
Guten Tag,

meinen betrieb werden in zukunft einige mitarbeiter verlassen. ein paar haben schon nach einem arbeitszeugnis gefragt.
muss ich ihnen eins ausstellen und wenn ja, welche infos muss es enthalten?

1 Antwort

Ja, Sie müssen ein Arbeitszeugnis ausstellen, denn im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer gemäss § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Recht, ein Arbeitszeugnis zu verlangen.

mit freundlichen Grüßen,
Bayernkrone