Streit in der Nachbarschaft

David - 7. Januar 2011 um 13:21
 Konstantin Wecker - 7. Januar 2011 um 13:21
Guten Tag,

ich spiele mit meinen Kindern öfters Frisbee in unserem Garten.
Neulich ist die Frisbee in den Garten des Nachbarn gefallen, der sie auch prompt zerstört hat.
Darf er das einfach so, nur weil es sein Grundstück ist?

Ich sehe es nicht ein, für den Schaden aufzukommen nur weil er sich nicht im Griff hat!

1 Antwort

Konstantin Wecker
7. Januar 2011 um 13:21
dein nachbar darf zwar auf seinem grundstück prinzipiell tun und lassen was er möchte, aber fremdes eigentum zerstören darf er nicht

er ist zum ersatz des schadens verpflichtet, § 823 I BGB!
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