Unkündbarkeit

rallyfahrer - 12. Januar 2011 um 16:31
 Cubanita - 12. Januar 2011 um 16:36
Guten Tag,

laut meinem arbeitsvertrag bin ich nach 20 j. betriebszugehörigkeit (also seit 1.1.11) UNKÜNDBAR.
gilt das auch für außerordentliche kündigungen?
mfG

1 Antwort

Da muss ich Sie leider enttäuschen: Diese Unkündbarkeit bezieht sich nur auf die ordentliche Kündigung.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann niemals ausgeschlossen werden
LG
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