Scheinkaufverträge bei Privatinsolvenz

Egout - 13. Januar 2011 um 18:40
 jasmin - 14. Januar 2011 um 22:54
Guten Tag,

ich habe eine Frage zu Scheinkaufverträgen bei Privatinsolvenz.

Ein Bekannter von mir hat ein Privatinsolvenzverfahren im Dezember 2010 eingeleitet. Zur Insolvenzmasse - er hat nicht viel - gehört auch ein gepachtetes Gartengrundstück. Jetzt muss er gemäß Insolvenzverwalter einen Gutachter beauftragen, der das Grundstück samt Laube bewertet, um es verkaufen zu können. bei dieser Aktion sind die Kosten des Gutachters tatsächlich höher als das Gartengrundstück. Das ist quasi Schwachsinn.

Der Bekannte ist jetzt auf mich zugekommen und bat mich, mit ihm ein Kaufvertrag zum Schein zu schließen, der auf November 2010 rückdatiert werden soll, um das Grundstück nur zum Schein loszuwerden und so die Kosten für den Gutachter zu umgehen.

Meine Frage dazu: Wenn ich mich darauf einlasse, mache ich mich damit strafbar? Wenn ja, welche Strafen hätte ich zu erwarten? Wie müsste ich haften?

Danke schon jetzt für Eure Antworten!

Egout

1 Antwort

scheinverträge sind nie erlaubt. je nach fall könnte es unterschlagung sein.
mein rat: lass auf jeden fall die finger davon, du wirst nur probleme damit bekommen.
es ist ja erstmal die sache deines freundes und da würde ich mich, wenn überhaupt, nur mit einer guten rechtsberatung (durch einen anwalt!) einmischen.

gruß
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