J.Busse
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17 Jan 2011 à 22:06
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:12 Februar 2012
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17 Jan 2011 à 22:06
Guten Tag, gegen mich klagt ein Bewerber, der bei mir arbeiten wollte, weil ic ihm den Job nicht gegeben habe. Dieser Bewerber wurde allerdings aufgrund von Untreue (erwiesenermaßen!) aus seinem alten Job entlassen. Er sagt er habe einen Anspruch auf Einstellung. Ist dem so?
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:12 Februar 20129 17 Jan 2011 à 22:06
Einen Anspruch auf Einstellung hat man nur in seltensten Ausnahmefällen. Prinzipiell darf man sich seine Angestellten schon noch selbst aussuchen. Er kann Sie höchstens auf Schadensersatz verklagen, außer Sie haben eine Stelle ausgeschrieben, die dem vermögenssensiblen Bereich zuzuordnen ist. Dann hat er keine Chance