Wasserschaden

Kurt_913 - 28. Januar 2011 um 18:34
 hanno32 - 28. Januar 2011 um 18:35
Guten Tag,
wir sind Mieter in einer Wohnung mit Kellerraum und haben einen Wasserschaden im Keller. Die Beseitigung wird wohl ein paar Tausend € kosten.
Ist es taktisch klüger den Schaden nicht zu melden und auf eigene Kosten reparieren zu lassen?
Ich meine, andernfalls riskieren wir doch die Kündigung.

Vielen Dank.

1 Antwort

Hallo Kurt_913

Melde das unbedingt deinem Vermieter! Der ist für solche Sachen (Heizung, Gas, Wasser etc.) zuständig und muss zahlen. Sofern du nicht selber das Wasser in den Keller geleitet hast, gibt es überhaupt keinen Kündigungsgrund!
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