Gewerbegenehmigung für existenzgründung

ölspur - 31. Januar 2011 um 23:04
 Junker - 31. Januar 2011 um 23:05
hallo
ich habe von der behörde gesagt bekommen, dass mir eine gewerbegenehmigung erteilt wird
aber jetzt bekam ich doch eine absage
sind die nicht an die vorherige zusage gebunden?das wäre doch total willkürlich

1 Antwort

Eine Zusage seitens einer Behörde ist nur dann wirksam, wenn Sie schriftlich erteilt wurde.
Wenn sie dann noch rechtswidrig ist, dann kann sie ohnehin widerrufen werden.
In deinem Fall: leider keine Chance.
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