Kreuzfahrt Kabinenupgrade

heribert - 4. Februar 2011 um 22:22
 Katja S. - 4. Februar 2011 um 22:24
Guten Tag,

ich fahre nun schon zum zweiten mal mit der liberty of the seas von royal caribbean.
beim ersten mal habe ich ein kabinenupgrade bekommen (von innenkabine in außenkabine) und beim zweiten mal (die kreuzfahrt beginnt morgen) scheine ich wohl in der innenkabine zu bleiben.
kann ich rechtlich was dagegen tun?
das wäre wirklich doof!
ich brauche hilfe, dringend...

heribert

1 Antwort

rechtlich haben sie gar keinen anspruch auf ein kabinenupgrade.
wenn sie für die innenkabine bezahlt haben, haben sie erstmal auch nur diese leistung zu beanspruchen.
dass ihnen die reederei beim letzten mal ein upgrade gewährt hat, ist ein großes glück und ein einzelfall.
das können sie demzufolge nicht einfordern, so nach dem motto "aber beim letzten mal hatte ich doch...".
sehen sie es doch einfach als großes glück an, beim letzten mal eine leistung in anspruch genommen zu haben, für die sie in der form gar nicht bezahlt haben!
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