Gewerbeerlaubnis

PcPool - 5. Februar 2011 um 18:25
zwegater Beiträge 447 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 12, 2012 - 5. Februar 2011 um 18:25
mir wurde die gewerbeerlaubnis grundlos versagt..ich vermute aber, dass es daran liegt, dass ich mal mit der tochter des sachbearbeiters etwas hatte und das ist unschön auseinander gegangen

habe ich nicht ein recht auf begründung oder gleichbehandlung?

1 Antwort

zwegater Beiträge 447 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 12, 2012 8
5. Februar 2011 um 18:25
Wenn die Behörde einen Antrag ablehnen möchte, dann muss Sie dies nach dem Verwaltungsverfahrendgesetz begründen.
Ein Recht auf gleiche Entscheidung in gleich gelagerten Fällen haben Sie aus Art. 3 I Grundgesetz
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