Roxan
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6 Feb 2011 à 17:37
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:12 Februar 2012
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6 Feb 2011 à 17:37
Hallo.
Mir ist folgendes passiert: ich habe von einem Freund eine Stereoanlage gekauft. Er wollte sie mir am Tag drauf geben. Ich war also bei ihm und wollte das Teil abholen. Da hat er gesagt ich bekomme es nicht mehr. Als er dann kurz auf der Toilette war, hab ich sie mir einfach genommen und bin gegangen.
Jetzt habe ich drüber nachgedacht und ich frage mich, ob das nicht Dibstahl war, was ich gemacht habe.
Über eine kurze Antwort wäre ich sehr froh.
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:12 Februar 20129 6 Feb 2011 à 17:37
Guten Tag,
nein Sie haben keinen Diebstahl begangen, weil Ihnen (juristendeutsch) ein fälliger und einredefreier Anspruch auf Übereignung zustand.
Die Wegnahme war also nicht rechtswidrig, Sie haben strafrechtlich nichtszu befürchten.