Anspruch auf Ehegattenunterhalt wegen Studium

lisa - 13. Februar 2011 um 22:46
 krümel - 13. Februar 2011 um 22:47
Guten Tag,

meine frage ist etwas speziell. um sie zu verstehen muss ich erst kurz meinen fall schildern.
ich habe bereits mit 22 geheiratet. dafür habe ich mein medizinstudium abgebrochen,weil ich kurz darauf schwanger wurde. während unserer ehe (stolze 8 jahre) habe ich nichts getan, außer mich um unsere 3 kinder zu kümmern. mein mann war ganz klassisch arbeiten.
nun wollen wir uns scheiden lassen. er ist auf der karriereleiter hochgestiegen, während ich keinen universitären abschluss bzw. keine ausbildung habe.

nun will ich wieder an die uni... habe keine rücklagen. wie soll ich mein studium finanzieren? meine eltern will ich mit 30 nicht fragen. daher meine frage: muss mir mein mann mein studium finanzieren?

danke für ausführliche antworten.
lisa

1 Antwort

Hallo Lisa,

Ein geschiedener Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, kann von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung nach der Scheidung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhalt nachhaltig sichert, zu erlangen.

Näheres unter:
http://recht-finanzen.kioskea.net/contents/familienrecht/ausbildungsunterhalt-fur-den-geschiedenen
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