Hotelgast nicht erschienen

TonwnInn - 14. Februar 2011 um 11:20
 Lasse - 14. Februar 2011 um 11:21
Guten Tag,

ein Hotelgast hat ein Zimmer bestellt, aber ist dann nicht erschienen. Dieser Herr ist Stammgast, daher wird er wohl wieder mal aufkreuzen. Könnte ich dann den Zimmerpreis nachträglich noch verlangen?

Vielen Dank

1 Antwort

Hallo. Selbstverständlich. Sie haben einen Mietvertrag oder ähnlich geschlossen und der Herr hat Ihre Leistungen einfach nicht in Anspruch genommen. Das ist aber seine freie Entscheidung und Sie können den Zimmerpreis verlangen

Sie müssen sich aber das anrechnen lassen, was Sie mit dem Zimmer in der Zwischenzeit realistischerweise hätten erwirtschaften können
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