Für die Gründung einer AG müssen die Gesellschafter ein Grundkapital von EUR 50.000,00 aufbringen. Auch kleine Unternehmen können in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft gegründet werden. Allerdings ist die Unterhaltung einer AG mit einem gewissen Aufwand und mit Kosten verbunden.
Korrekt, ein relativ hohes Mindestgrundkapital ist erforderlich und darüber hinaus die laufenden Verwaltungskosten für die verschiedenen Organe. Eine gute Übersicht zur Struktur einer AG findet man hier https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/gesellschaftsrecht/aktienrecht.html . Ich gehe davon aus, dass die AG nichts für kleinere Unternehmungen ist. Hier macht die GmbH oder eine GmbH & Co. KG mehr Sinn, wenn man eine Haftungsbeschränkung für die Gesellschafter benötigt.