Kurze Auskunft

mona - 4. März 2011 um 12:55
 ewald - 4. März 2011 um 12:57
Guten Tag,

ich habe mir von einem Anwalt eine kurze Auskunft eingeholt. Ich wurde nett in seinem Vorzimmer empfangen und habe mich dann nur zehn oder zwanzig Minuten mit ihm unterhalten. Er war sehr nett, zuvorkommend und konnte mir auch bei meinem Problem helfen.

Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich eine Rechnung in meinem Briefkasten finde. Von diesem Anwalt! Ich hätte eine "Erstberatung" genossen und jetzt will er dafür 65€ haben.

Hat der noch alle Tassen im Schrank?

1 Antwort

das ist doch vollkommen legitim

anwälte sind dienstleister. sie haben eine rechtsberatung in anspruch genommen.

wieso sollten sie dafür nichts bezahlen? er kann ihnen doch auch nur auskunft geben, weil er jahrelang studiert hat


nach seiner beratung waren sie schlauer als vorher
das ist das gleiche prinzip wie beim friseur. nur dass sie die haare eben nicht anders hatten, sondern ein rechtliches problem gelöst -.-
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