Millionenfach werden jeden Tag in Deutschland Rechtsgeschäfte geschlossen. Aber worin genau besteht die Abgrenzung zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer.
Der § 13 BGB definiert den Verbraucher als natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der nicht einer gewerblichen oder einer selbständigen, beruflichen Tätigkeit dient. Die Waren oder Dienstleistungen müssen also zur Befriedigung eines privaten Bedürfnisses gekauft werden. Im Bereich der Wirtschaft oder der Rechtswissenschaft (Jura) spricht man auch von einem Konsumenten.
Ein Arbeitgeber oder Selbständiger kann auch ein Verbraucher sein, wenn er ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt.
Auf Güter oder Dienstleistungen, die vom Verbraucher erworben werden, fallen unterschiedliche Verbrauchsteuern an. Generell wird vor allem die Umsatzsteuer pflichtig.
In der Regel ist das Unternehmen, bei dem der Verbraucher kauft, rechtlich viel erfahrener als der Verbraucher. Daraus ergibt sich ein Ungleichgewicht zwischen dem Unternehmen und dem Verbraucher: Der Verbraucher befindet sich grundsätzlich in einer schwächeren Position als das Unternehmen.
Die Vorschriften über den Verbraucherschutz dienen dazu, dieses Ungleichgewicht zwischen Verbrauchern und Unternehmern auszugleichen. Der Verbraucher wird vom Gesetz besonders geschützt, in dem er bestimmte Gewährleistungsrechte bei einem Verbrauchsgüterkauf erhält.
Ist eine Privatperson überschuldet, besteht die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz.
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