Schadenersatz beim Rücktritt von der Verlobung

Oft organisiert ein verlobtes Paar nach seiner Verlobung zahlreiche Veränderungen im Leben, um die Hochzeit vorzubereiten. Was passiert aber, wenn die Verlobung nicht eingehalten wird und nach der Verlobung eine Trennung stattfindet?

Rechte bei der Auflösung einer Verlobung

Im Gegensatz zu einer Ehe ergeben sich bei der Verlobung keine besonderen Rechte. Allerdings kann für Investitionen, die sinnlos und vergebens werden, weil die Hochzeit abgesagt wurde, ein Anspruch auf Schadenersatz entstehen. Je nach Höhe der getätigten Investitionen kann dieser Schadenersatz recht hoch ausfallen (zum Beispiel beim Kauf einer Wohnung für das zukünftige Ehepaar in einer anderen Stadt).

Schadenersatzpflichtig muss aber nicht immer derjenige sein, der vom Verlöbnis zurücktritt, sondern es kann auch derjenige zum Schadenersatz verpflichtet sein, der den Rücktritt des anderen treuwidrig veranlasst hat (§ 1299 BGB). Wenn die Verlobung durch einen wichtigen Grund aufgelöst wurde (Fremdgehen des Partners oder Körperverletzung), muss der Antragsteller (also der Partner, der den Schadenersatz fordert) diesen wichtigen Grund nachweisen.

Praxisnahes Beispiel für eine Trennung trotz Verlobung:

Clara und Peter sind verlobt und besprechen, dass Clara von München nach Hamburg zu Peter zieht. Nachdem Clara ihren Arbeitsplatz in München gekündigt hat, geht Peter mit einer anderen Frau fremd. Clara tritt vom Verlöbnis zurück.

Clara hat einen wichtigen Grund für den Rücktritt vom Verlöbnis, nämlich das Fremdgehen von Peter während der Verlobungsphase. Da Peter den Rücktritt von Clara treuwidrig veranlasst hat, kann Clara von Peter Schadenersatz für die sinnlose Kündigung ihres Arbeitsplatzes verlangen.

Wie findet die Einigung über den Schadenersatz statt?

Die Verlobten können sich außergerichtlich einigen und sollten dann einen schriftlichen Vergleich über die Einigung abschließen. Im Rahmen eines Vergleichs verzichten beide wirksam auf das Klagerecht bezüglich des jeweiligen Streits. Falls keine Einigung zustande kommt, kann beim Gericht geklagt werden. In seinem Urteil legt das Gericht die Höhe des Schadenersatzes fest.

Ein Gerichtsstreit findet generell recht selten statt, da dieser zusätzliches Geld kostet und eine außergerichtliche Einigung für alle Seiten meist von Vorteil ist.

Foto: © Andriy Popov - 123RF.com

Das Dokument mit dem Titel « Schadenersatz beim Rücktritt von der Verlobung » wird auf Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) unter den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der Lizenzvereinbarungen dürfen Sie das Dokument verwenden, verändern und kopieren, wenn Sie dabei Recht-Finanzen deutlich als Urheber kennzeichnen.