Häufig gehören Garagen oder Abstellplätze zu einer Wohnung oder können optional dazugemietet werden. Dafür sollte am besten ein eigener Mietvertrag abgeschlossen werden. Was in dem Vertrag enthalten sein sollte, erfahren Sie hier.
Der Gesetzgeber regelt zwar ausführlich die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern im Rahmen eines Mietvertrages für eine Wohnung. Wird aber ein separater Mietvertrag für eine Garage oder einen Pkw-Stellplatz abgeschlossen, gilt fur die Gestaltung weitgehende Vertragsfreiheit. Umso mehr sollten die Mieter auf Details achten und verhandeln.
Besonders wichtig für Vermieter sind Regelungen über die Nutzung, das heißt was über das Fahrzeug hinaus in einer Garage gelagert werden darf. Für den Mieter sind vor allem die Kündigungsbedingungen interessant. Die gesetzlichen Kündigungsfristen für einen Auto-Stellplatz und ein kostenloses Muster für eine Kündigung finden sie hier.
Auch für Garage oder Stellplatz gilt, dass eine Untervermietung nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist. Beachten Sie außerdem, dass für die Vermietung von Garage oder Stellplatz mit einem eigenen Mietvertrag Umsatzsteuer anfällt. Wer diese zahlt, Mieter oder Vermieter, sollte auch im Vertrag festgelegt sein. Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung trifft die Steuerpflicht den Vermieter.
Sowohl der Mieter (oder die Mieter) als auch der Vermieter des Pkw-Stellplatzes müssen mit ihren vollständigen persönlichen Daten aufgeführt sein, also Vornamen und Nachnamen, Anschrift (Straße, Hausnummer, Ort), Personalausweisnummer und Beruf.
Im Bezug auf den Stellplatz sind die Nutzungsart (privat oder gewerblich) und der Zustand der Mietsache anzugeben, im Falle einer Garage auch die Gegenstände, deren Lagerung erlaubt ist.
Zu den Mietkonditionen gehören vor allem der Mietbeginn bzw. die Mietdauer sowie die Höhe der Miete und der Mietkaution. Nebenkosten für Strom (Licht) und Grundsteuer werden in der Regel im Rahmen einer Inklusivmiete vereinbart. Sollte der Stellplatz beheizt werden, müssen die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
In den Vertrag gehören außerdem Angaben über Zahlungsweise (Überweisung oder Lastschrift) und Fälligkeit der Miete (normalerweise spätestens bis zum dritten Werktag des Kalendermonats) sowie die Bankverbindungen von Mieter und Vermieter.
Fügen Sie eine Regelung über Reparaturen (Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen) und eine Klausel mit den Kündigungsbedingungen.
Zuletzt wird die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel genannt. Kopien der Personalausweis werden als Anhang beigelegt.
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