Mietvertrag: Kündigung wegen Eigenbedarf

Es gibt mehrere mögliche Gründe, als Vermieter einen Mietvertrag zu kündigen. Der häufigste ist Eigenbedarf. Wenn Sie den als Vermieter geltend machen wollen, finden Sie hier eine Vorlage für Ihr Kündigungsschreiben an Ihren Mieter.

Gründe für eine Kündigung wegen Eigenbedarf

Als Vermieter darf man kündigen, wenn man die vermietete Wohnung für sich selbst oder für nahe Angehörige benötigt. Zu nahen Angehörigen zählen Kinder, Stiefkinder, Enkel, Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern und Großeltern. Folgende Personen zählen nicht als nahe Angehörige: geschiedene Ehegatten, Kinder des Lebensgefährten, Tanten und Onkel und sowie Cousine und Cousin.

Der Vermieter muss in der Kündigung ausführlich begründen, warum er oder ein naher Verwandter die Wohnung braucht. Ein Grund ist zum Beispiel, dass Sie nach dem Kauf der schon vermieteten Immobilie selbst darin wohnen möchten, weil Sie bis dahin auch zur Miete gewohnt haben und nun Ihr Eigentum nutzen wollen.

Außerdem ist eine Eigenbedarfskündigung erlaubt, wenn der Vermieter die Immobilie beruflich nutzen möchte, etwa als Kanzlei oder Praxis.

Vorsicht ist geboten bei sogenannten Härtefällen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf kann scheitern, wenn die Kündigung den Mieter unzumutbar hart treffen würde. Dies liegt beispielsweise bei Schwangerschaft, Krankheit oder hohem Alter des Mieters vor. Hier haben Mieter das Recht zu bleiben.

Kündigungsfrist

Wichtig ist, dass ein Eigenbedarf nicht schon beim Abschluss des Mietvertrags vorlag (vorhersehbarer Eigenbedarf). In diesem Fall wäre eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen.

Außerdem darf eine Kündigung nicht zu spät erfolgen. Es gelten auch bei Eigenbedarf die gesetzlichen Kündigungsfristen, in der Regel drei Monate. Dabei muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Mieter eingegangen sein, damit dieser Monat noch zur Frist zählt.

Sperrfrist

Ist die Immobilie mit einer Sperrfrist belegt, darf dem Mieter in dieser Zeit nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Eine Sperrfrist gibt es immer dann, wenn eine Wohnung erst nach der Überlassung an einen Mieter in eine Eigentumswohnung umgewandelt und anschließend verkauft wird.

Die Sperrfrist beträgt gemäß § 577a BGB drei Jahre. Die einzelnen Bundesländer können Sie jedoch auf bis zu zehn Jahre erhöhen. Das hat zum Beispiel das Land Berlin gemacht wegen der angespannten Lage auf dem dortigen Wohnungsmarkt.

Muster für eine Kündigung wegen Eigenbedarf

So kann ein Vermieter seinem Mieter kündigen:


Kündigung wegen Eigenbedarf


Vor- und Nachname des Vermieters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer

Vor- Nachname des Mieters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Ort, Datum

.

Betreff: Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf

Sehr geehrte/r Frau/Herr _____ ,

leider sehe ich mich dazu gezwungen, vom § 573 c Abs. 1 BGB Gebrauch zu machen und den Mietvertrag des Mietobjekts in der _____straße, Nummer __ , Etage __ , links zu kündigen.

Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarf gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die ___ qm große Wohnung soll künftig wie folgt genutzt werden:
_______ [hier individuellen Sachverhalt beschreiben].

Leider haben wir selbst keine weitere Wohnung im Eigentum oder angemietet. Wir können Ihnen daher auch keine Alternative zu Ihrer jetzigen Wohnung anbieten.

Liegt ein außergewöhnlicher Härtefall vor, können Sie von § 574 BGB Gebrauch machen und bis spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses Widerspruch einreichen.

Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt hinaus lehne ich endgültig ab.

Ich bitte darum, die Wohnung spätestens bis zum __.__.20__ in vertragsgerechtem Zustand zurückzugeben.

Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]

Foto: © Heywide - Shutterstock

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