Ab dem 6. Lebensjahr besteht für Kinder in Deutschland Schulpflicht. Gibt es einen wichtigen Grund, dürfen sie aber auch mal fehlen.
Jede Beurlaubung von der Schule muss vom Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt werden. Familiäre Gründe müssen wichtig genug sein, um eine zeitlich befristete Freistellung zu erlauben.
Wichtige Gründe sind zum Beispiel ein Todesfall und wenn der Erziehungsberechtigte selbst heiratet.
So könnten Sie den Antrag auf Beurlaubung Ihres Kindes von der Schule wegen bevorstehender Hochzeit formulieren:
Vor- und Nachname des Erziehungsberechtigten
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Name der Schule
Vor- und Nachname Schuldirektor
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
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Betreff: Entschuldigung wegen Hochzeitsfeier
Sehr geehrte/r Frau/Herr _____ ,
aufgrund meiner Hochzeitsfeier im Ausland wird meine Tochter/mein Sohn _____ _______ in Klasse ____ den Schulunterricht in der Zeit vom __.__.20__ bis zum __.__.20__ nicht besuchen.
Ich bitte freundlichst, das Fehlen meiner Tochter/meines Sohn zu entschuldigen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Rufnummer _______ zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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