Nie wieder Payback Visa? Viele Verbraucher finden, dass ihnen die Kreditkarte von Payback nur wenig Nutzen bringt. So kündigen Sie die Karte einfach.
Payback ist ein Bonussystem, bei dem der Kunde beim Einkauf bei am Programm beteiligten Händlern Punkte sammeln kann, gegen die er Prämien, Warengutscheine oder Bargeld bekommt.
Zusätzlich gibt die Payback GmbH eine Prepaid- und eine normale Visa-Kreditkarte heraus, die von der Baden-Württembergischen Bank (BW-Bank) betreut werden. Diese kann man gleichzeitig zum Bezahlen und Payback-Punkte-Sammeln benutzen.
Fragen zur Karte beantwortet der Kartenservice von Payback, den man per E-Mail über paybackvisa@bw-bank.de erreichen kann oder telefonisch unter 0711-12731010.
In den AGB für die Payback Visa Karte heißt es zur Kündigungsfrist:
"Der Kreditkartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit, von der Bank mit einer Frist von zwei Monaten, jeweils zum Monatsende, gekündigt werden."
Aus wichtigem Grund kann die Bank den Vertrag auch fristlos kündigen, vor allem wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat oder wenn sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert.
Mit einer Kündigung der Hauptkarte enden auch Verträge über mögliche Zusatzkarten. Alle Karten sind mit der Kündigung unverzüglich und unaufgefordert an die Bank zurückzugeben. In Ihrer Kündigung sollten Sie Ihre Kundennummer und Ihre Vertragsnummer angeben.
Ihr Kündigungsschreiben und Ihre Kreditkarte können Sie an die folgende Adresse senden:
Payback Visa Kartenservice
c/o Baden-Württembergische Bank
Kleiner Schlossplatz 11
70173 Stuttgart
Achten Sie darauf, dass die Daten Ihres Referenzkontos, das Sie beim Vertragsabschluss angegeben hatten, noch aktuell sind. Das auf dem Kreditkartenkonto befindliche Guthaben wird nämlich zum Vertragsende nur auf das hinterlegte Konto überwiesen.
Foto: © Payback GmbH.