Maklervertrag

Silke.R: - 12. März 2011 um 18:30
Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 12. März 2011 um 18:34
Guten Tag,

wie kommt ein Maklervertrag zu Stande? Ich habe die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch genommen bei meiner letzten Wohnungssuche. Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen für die Wohnungssuche. Aber wir haben nie etwas schriftliches vereinbart.

Wie ist das jetzt rechtlich?

1 Antwort

Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 8
12. März 2011 um 18:34
Der Makler hat Anspruch auf sein Geld, wenn er Ihnen eine Wohnung vermittelt hat. Also entweder hatten Sie mehrmals Kontakt und haben über diese Wohnung gesprochen, oder Sie haben sie gemeinsam besichtigt, oder er hat sich um die Verträge usw. gekümmert. Das alles sind Maklertätigkeiten.

Dazu braucht es auch keinen schriftlichen Vertrag. Der Anspruch besteht auch bei einer nur mündlichen Abrede.
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