Leerstehende Wohnung

konstantin w. - 14. März 2011 um 17:28
 Skifahrer - 14. März 2011 um 17:28
Guten Tag,
unsere Wohnung stand seit geraumer Zeit leer. Jetzt beabsichtigen wir sie komplett zu renovieren und sie dann wieder zu vermieten. Müssen wir irgendwas beachten, damit wir die Kosten anschließend auch als Werbungskosten abziehen können?

1 Antwort

Vorweggenommene Werbungskosten sind abziehbar. Allerdings mußt du beweisen können, dass du auch wirklich beabsichtigst, Einnahmen aus der Vermietung zu erzielen.
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