Erlebnisgutschein geschenkt

agneta88 - 17. März 2011 um 18:50
 aksondo - 17. März 2011 um 18:52
Guten Tag,

zum Geburtstag haben mir meine Eltern dieses Jahr einen Erlebnisgutschein geschenkt.

Ich frage mich wie das funktioniert. Wenn ich einen Gutschein vom H&M bekomme ist klar, dass ich dort für 50€ einkaufen kann. Aber mein Erlebnis gibt es doch noch gar nicht.

Wie geht das juristisch?
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1 Antwort

das ist ganz einfach ein typengemischter vertrag

geschuldet ist vielleicht (beim restaurantbesuch) die verschaffung und übereignung von speisen, sowie die miete der stühle und des tisches, oder die dienstleistungen der kellner

es ist gar kein problem etwas zu verschenken, dass es in der form noch nicht gibt

das funktioniert genau so, wie bei einem warengutschein auch
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