Abgesprungene Käufer

raúl - 20. März 2011 um 10:02
 holiday diver - 20. März 2011 um 10:03
Guten Tag,

ich hatte eine feste mündlich Zusage von einem Ehepaar, dass Sie mein Haus abkaufen. Daraufhin habe ich bereits einen notariellen Kaufvertrag mit den Leuten gemacht von denen ich mein nächstes Haus erwerben werde.
Jetzt meint dieses Ehepaar aber noch abspringen zu können. Wie kann ich Sie rechtlich an dieser Vereinbarung festhalten?

1 Antwort

holiday diver
20. März 2011 um 10:03
da muss ich Sie leider enttäuschen. Ein Kaufvertrag über ein Grundstück / Haus bedarf der notariellen Beurkundung. Das mündliche Kaufversprechen entspricht nicht der geforderten Form und ist somit nur heiße Luft.

Das Ehepaar ist an sein Kaufversprechen nicht rechtlich gebunde
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