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Erbrecht-Schenkung
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Testamentvollstrecker
Wotanklan
- 24 Mai 2010 à 17:01
Traugott -
24 Mai 2010 à 23:53
Guten Tag,
So ist der Fall: Der Erblasser hat im Testament keinen Testamentvollstrecker benannt und es gibt 2 Geschwister als Erben.
Wer muss / darf vollstrecken? Darf der Testamentvollstrecker frei gewählt werden?
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1 Antwort
Réponse 1 / 1
Traugott
24 Mai 2010 à 23:53
Hallo Wotan, ich glaube einen Testamentsvollstrecker nraucht man nicht. Aber der Erblasser kann wohl einen benennen. Was Du meinst, ist wohl das Nachlassgericht oder Notariat, die den Erbfall durchregeln, quasi als Testamentsvollstrecker.
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