Objekt vom Kunsthändler

Lorelei - 27. März 2011 um 23:26
 Glückspilz - 27. März 2011 um 23:27
Guten Tag,
habe ein teures bild von einem kunsthänder gekauft. dieser hat einen sehr guten ruf.
nun hat sich (leider) herausgestellt - habe auch beweise- dass das bild gestohlen war und der ursprüngliche besitzer fordert das bild von mir zurück.
nun ist der kunsthändler leider nicht mehr aufzufinden!
ich möchte es aber ungerne hergeben.
was soll ich nun tun?

1 Antwort

naja, du warst ja nur besitzer, weil dir der kunsthändler das eigentum an dem bild nicht übertragen konnte (er selbst war ja nicht berechtigt dies zu tun, wenn es sich nur um ein geklautes stück handelt!).
somit bist du natürlich zur heruasgabe verpflichtet.
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