Staatliche Enteignung

denk_mal - 4. April 2011 um 23:10
Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 4. April 2011 um 23:10
Guten Tag,

habe ein ähnliches Problem wie in einem der Beiträge zuvor. Zwar will der Staat mich nicht enteignen, aber er mischt sich stark in meine Belange ein. Undzwar soll mein Wohnhaus unter Denkmalschutz gestellt werden.
Klingt erstmal gut, bringt aber einen ganzen Rattenschwanz voll Kosten mit sich.

Kann ich rechtliche Schritte einleiten und wenn ja welche?

Beste Grüße.

1 Antwort

Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 8
4. April 2011 um 23:10
Es muss ein längeres behördliches Verfahren durchgeführt werden, bis ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden kann. Dabei gibt es einige Einspruchs- und Verzögerungsmöglichkeiten.

Wie auch im anderen Beitrag scheint die Konsultierung eine Anwaltes sinnvoll und sachgerecht zu sein.

Denkmalschutz hat aber nicht nur Nachteile! Lassen Sie sich mal ausführlich beraten.
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