Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. Bei der GmbH haftet im Grundsatz nur das Gesellschaftsvermögen den Gläubigern der GmbH. Gesellschafter und Geschäftsführer haften mithin nicht für die Schulden der GmbH. z.B. schlieißt die GmbH einen Mietvertrag mit dem Vermieter, so haftet nur die GmbH für die Mietschulden und nicht der hinter der GmbH stehende Schuldner.