Prokura erteilen

Gelöst
Jochen S. - 6. Juni 2011 um 20:04
isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 - 7. Oktober 2013 um 16:18
Guten Tag,
wer kann jemandem Prokura erteilen?
Wo finde ich Angaben dazu im gesetz?
es handelt sich im ein autohaus, ich bin der besitzer, werde aber nach kalifornien ziehen und daher wäre es einfacher ich würde vorher alles geschäftliche genau regeln (die zuständigkeiten).

3 Antworten

Prokura, also eine besondere Form der Vollmacht, kann laut § 48 HGB nur ein Kaufmann erteilen.(Lies mal dies hier: http://www.recht-finanzen.de/faq/2050-prokura-definition-und-gesetzliche-grundlagen#top)
hallo! da ich ausländischer Herkunft bin , möchte ich die deutschsprachigen User um einen Denksanstoss bitten. Wie soll ich in meinen Aufträgen hinzufügen , dass mein Chef mir Prokura erteilte?? Also zu Beginn des Schreibens?
Danke im Voraus.
L.G
isa456 Beiträge 73 Mitglied seit Dienstag April 16, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 5, 2015 9
7. Oktober 2013 um 16:18
Gruss aus dem Scharland !! Im kaufmännischen Schriftverkehr wird im Auftrag also mit i. A. abgekürzt.
nein , auf keinen Fall zum Beginn. Eher zum Schluss des Geschäftsbriefs. Im Regelfall wird diese übliche Abkürzung verwendet : ppa. (auch pp.) = per prokura oder i. V. = in Vollmacht.