Wer darfs behalten?

komigg - 21. Juni 2011 um 22:26
 after:eight - 21. Juni 2011 um 22:26
Hallo

mir ist vorgestern etwas schräges passiert. Ich war in einer Bäckerei und habe gerade die letzten zwei Croissants gekauft. Der Kunde nach mir ging also leer aus. Er hat der Verkäuferin gesagt, dass er 20€ für die beiden Croissants zahlt, wenn Sie sie mir wieder abnimmt und ihm verkauft. Sie hat es versucht aber ich bin gegangen.

Mich interessiert wie das rechtlich aussieht.

Danke falls jemand sich die Zeit nimmt zu antworten.

1 Antwort

guten tag

das hängt davon ab, ob ihnen die croissants bereits übergeben worden sind oder nicht.wenn sie sie schon in der hand hatten, dann waren sie bereits eigentümer und müssen sie nicht wieder hergeben, wenn sie nicht möchten.falls nicht, dann haben sie "nur" einen anspruch auf die übereignung der croissants, aber sie hätten noch anderweitig vergeben werden können

das lernt man in der ersten stunde zivilrecht, schön dass mal jemand danach fragt.ich dachte immer das wäre total irrelevant ;)
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