Guten Tag,
ich habe mich in einer großen kanzlei als rechtsanwaltsgehilfin beworben.
ich bin nicht in die 2. runde gekommen. und das alles nur wegen der deutschen rechtschreibung.
darf das sein? finde eine solche behauütung unverschämt.
silke
ja, das kann natürlich sein.
stimmt dein auftreten einfach nicht mit der kanzlei überein (und dies drückt sich z.b. in deiner rechtschreibung aus, ist die kanzlei frei, dich aus dieem grund nicht weiterkommen zu lassen!