"Betriebsausflug"

Arielle - 12 Okt 2010 à 17:17
Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag 11 Oktober 2010 Status Mitglied Zuletzt online: 3 Februar 2012 - 12 Okt 2010 à 17:22
Hallo,

ich bin Arzthelferin. Vor ein paar Wochen schlug mein Chef vor das ganze Praixteam in eine eigens dafür angemietete Ferienwohnung für 2 Wochen nach Lissabonn einzuladen.
Ich habe eine Familie.Zudem mag ich meinen Chef nicht so gerne, dass ich mit ihm gemeinsam in einer Wohnung wohnen möchte.
So habe ich abgesagt.
Er hat daraufhin komisch reagiert.
Nun habe ich Angst, dass sich meine Absage negtiv auf mein Beschäftigungsverhältnis auswirkt.
Rechtlich bin ich doch nicht verpflichtet,solche Extras mitzumachen.
Oder?

Danke,
Arielle

1 Antwort

Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag 11 Oktober 2010 Status Mitglied Zuletzt online: 3 Februar 2012 4
12 Okt 2010 à 17:22
Grüß dich.

Klar kannst du absagen, wenn du nicht möchtest. Dein Chef dürfte doch nichts dagegen haben, dass er billiger weg kommt.

Rechtlich gesehen darf das keinen Effekt auf euer Beschäftigungsverhältnis haben.

Faktisch kann sich natürlich eine Belastung des Verhältnisses ergeben.

Aber was du schreibst klingt nach einer Ausnutzung seiner Position. Da begibt er sich auf dünnes Eis. Wegen sexueller Belästigung etwa kann man Anzeige erstatten.

Jedenfalls war es wohl das beste was du gemacht hast.