Schramme trotz bewachtem Parkhaus

sam - 28. Juli 2011 um 19:04
 carola_mainz - 28. Juli 2011 um 19:04
Guten Tag,
ich habe mein auto in einem parkhaus mit bewachung abgestellt.als ich aus dem urlaub wieder kam, war aber in der stoßstange eine hässliche delle, die vorher definitiv nicht drin war.habe ich ansprüche?

1 Antwort

carola_mainz
28. Juli 2011 um 19:04
Guten Tag,
das kommt auf Ihren Vertrag an. Sie haben einen Verwahrungsvertrag geschlossen. Schauen Sie einmal in die AGB des Parkhausbetreibers und lesen Sie, was für einen solchen Fall vereinbart ist. Wenn Ihnen das nicht passt, würde ich damit zu einem Rechtsanwalt gehen und überprüfen lassen, ob diese AGB wirksam ist.
Also vorausgesetzt Sie haben den Schaden gleich moniert oder Zeugen. Sonst könnte schließlich jeder kommen.
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