Von wegen neu und unbenutzt

pro9 - 30. August 2011 um 22:40
Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 - 30. August 2011 um 22:40
Guten Tag,

ich habe im internet einen artikel gekauft da stand neu und unbenutzt dabei
aber ich habe es bekommen da war die verpackung schon aufgerissen
ich wollte es deshalb zurückgeben aber das wurde mir verweigert
wie mache ich das richtig?

1 Antwort

Master_Mind Beiträge 444 Mitglied seit Montag Oktober 11, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 3, 2012 4
30. August 2011 um 22:40
Guten Tag. "Neu und unbenutzt" bedeutet eben nicht auch automatisch "ungeöffnet". Wenn der Artikel unbenutzt ist, dann hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt. In diesem Fall können Sie keine Schritte gegen ihn einleiten (in der Unternehmer-Verbraucher Konstellation wäre jedoch noch an ein Widerrufsrecht zu denken).
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