zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:12 Februar 20129 20 Okt 2010 à 18:34
rechtliche Möglichkeiten nützen alle nichts, wenn der Verkäufer auf und davon ist und sie keinen Hersteller etc. haftbar machen können.
grundsätzlich haben sie bei mängeln das recht der nachbesserung, also reparatur
möglicherweise können sie auch den vertrag auflösen und ihr geld zurückhaben