Brenner
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17 Okt 2011 à 21:22
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 2012
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17 Okt 2011 à 21:23
Guten Tag,
Weiß jemand was es mit einer "Rückauflassungsvormerkung" auf sich hat?
Es muss irgend etwas mit unserem Haus zu tun haben, aber ich weiß nicht genau was.
Weltenbummler_1967
Beiträge379Mitglied seitDienstag 12 Oktober 2010StatusMitgliedZuletzt online:15 Februar 20128 17 Okt 2011 à 21:23
Grüße Sie,
eine Rückauflassungsvormerkung ist folgendes: Sie haben einen Anspruch gegen jemanden, der ein Grundstück besitzt. Sie möchten diesen Anspruch sichern, also machen Sie eine entsprechende Eintragung im Grundbuch (= Vormerkung). Rückauflassungsvormerkung bedeutet nun, dass jemand nicht ein Recht auf die Zahlung eines Geldbetrages hat, sondern darauf dieses Grundstück zurück übertragen zu bekommen.
Wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe, schreiben Sie mich bitte noch einmal an.