Rückauflassungsvormerkung

Brenner - 17. Oktober 2011 um 21:22
Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 17. Oktober 2011 um 21:23
Guten Tag,
Weiß jemand was es mit einer "Rückauflassungsvormerkung" auf sich hat?
Es muss irgend etwas mit unserem Haus zu tun haben, aber ich weiß nicht genau was.

1 Antwort

Weltenbummler_1967 Beiträge 379 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 8
17. Oktober 2011 um 21:23
Grüße Sie,
eine Rückauflassungsvormerkung ist folgendes: Sie haben einen Anspruch gegen jemanden, der ein Grundstück besitzt. Sie möchten diesen Anspruch sichern, also machen Sie eine entsprechende Eintragung im Grundbuch (= Vormerkung). Rückauflassungsvormerkung bedeutet nun, dass jemand nicht ein Recht auf die Zahlung eines Geldbetrages hat, sondern darauf dieses Grundstück zurück übertragen zu bekommen.
Wenn ich mich unverständlich ausgedrückt habe, schreiben Sie mich bitte noch einmal an.
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