Jagdverein ohne Jagderlaubnis

JAD - 1. November 2011 um 12:15
 StolzeDeutsche - 1. November 2011 um 17:14
Guten Tag,


Ist es verboten, nach einem provisorischen Entzug des Jagderlaubnissen einen Jagdvereins zu besetzen ?

Ich danke euch mal , wenn ihr mich orientieren könntet.
mfG

1 Antwort

Hi !
Entzug des Jagderlaubnis verbietet dir zu jagen , Jagdwaffen zu tragen , Munition zu kaufen u.a. Jedoch darfst du ruhig dein Verein weiterhin besetzen.
mfG
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