Ich habe es versäumt rechtzeitig mein Gewerbe anzumelden.
Das Gewerbeamt verlangt jetzt 500€ Strafe von mir.
Das ist doch voll übertrieben. Muss ich das zahlen oder kann ich dagegen vorgehen?
Guten Tag. Das zu späte Anmelden eines Gewerbes ist eine Ordnungswidrigkeit und kann auch als solche geahndet werden. Die Entscheidung des Gewerbeamtes kann - in Grenzen - vom Verwaltungsgericht überprüft werden. Dazu müssen Sie aber Klage erheben.