Arbeitsvertrag anfechten

van eick - 3. November 2011 um 10:11
 simsalabim - 3. November 2011 um 10:12
Guten Tag,

ich will meinen neuen mitarbeiter unbedingt wieder rauswerfen! er hat mich beim bewerbungsgesrpäch arglistig getäuscht. das weiß ich heute ganz genau!

was muss ich tun? der vertrag wurde ja leider schon geschlossen!!

1 Antwort

Hi,

du kannst den vertrag anfechten. dies muss gem. §143 Abs. 1 BGB durch eine Anfechtungserklärung gegenüber dem Anfechtungsgegener geschehen.
Du musst deutlich machen, dass du den Vertrag wegen eines willensmangels nicht gelten lassen möchtest.
dann ist das juristisch einwandfrei!
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