Bebauungsplan liegt vor

oliver k. - 4. November 2011 um 22:53
 nussknacker - 4. November 2011 um 22:55
Guten Tag,

meine frau und ich wollen ein grundstück erwerben, für das ein bebauungsplan der gemeinde vorliegt.
was bedeutet das konkret für unser bauvorhaben? welche einschränkungen ergeben sich hieraus?

danke für tipps und ratschläge,

oliver k.

1 Antwort

Hi Oliver,

schau mal, das habe ich hier auf der Seite unter > Themen > Immobilien > "Was ist zu beachten, wenn man selber eine Immobilie baut?" gefunden.
Ich denke, das könnte ziemlich genau die Antwort auf deine Frage sein!
Viel Erfolg beim Bau!


"Liegt das Grundstück in einem Geltungsbereich eines Bebauungsplans der Gemeinde, so sind die darin getroffenen Festsetzungen für die Möglichkeiten der Bebauung maßgeblich.

So können sich bereits aus dem Bebauungsplan Vorgaben über die äußere Gestaltung, die Höhe der zulässigen Bebauung, die Abstandsflächen und die Bautiefe ergeben. Die Vorgaben des Bebauungsplanes sind in der Regel zwingend einzuhalten und wirken sich daher wesentlich auf die individuelle Planung aus.

Aus diesem Grund sollte zu Beginn der Planung bei der Gemeinde geprüft werden, ob überhaupt ein Bebauungsplan für das betroffene Gebiet existiert. Falls ja, sollte eine Einsichtnahme in den gemeindlichen Bebauungsplan, sowie ein erstes Gespräch mit der örtlichen Baubehörde über die genehmigungsfähigen Bauprojekte erfolgen.

Die Abschrift des geltenden Bebauungsplans ermöglicht es Ihnen hiernach, mit den Fachleuten der Planung (Architekt, Bauträger oder Fertighausbauer) die
genehmigungsfähigen Bauvarianten abzustecken. "
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