Zwetschgenkuchen war eklig, muss ich bezahlen

lalelu - 7. November 2011 um 19:43
 Alki - 7. November 2011 um 21:38
Guten Tag,

der zwetschgenkuchen im restaurant war gestern total eklig. er hat nichtmals nach frucht geschmeckt und trotzdem 3,20 € gekostet.
muss ich ihn bezahlen obwohl er nicht geschmeckt hat?

1 Antwort

man muss unterscheiden zwischen "nicht schmecken" und "nicht vertragsgemäß erfüllt"

es kann durchaus passieren, dass nur ihnen ein ordentlich hergestellter kuchen nicht schmeckt

wenn aber etwas auf dem teller landet, das man nicht wirklich als kuchen bezeichnen kann ist das sicher keine vertragserfüllung

aber auf nachfrage/beschwerde sind die meisten leute sehr bemüht (außer die kritik ist vollkommen ungerechtfertigt
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