Anspruch auf Abfindung

dooyoodo? - 28. Oktober 2010 um 13:40
 honeymooner - 28. Oktober 2010 um 14:03
ich habe lange für ein internationales unternehmen gearbeitet. war zwar immer in deutschland aber die haben auch eine niederlassung in texas. habe mich ein bischen informiert und recherchiert, das nach texanischem recht immer eine abfindung gezahlt werden muss

kann ich jetzt noch eine abfindung einfordern?

1 Antwort

Da müsste auf Ihr Vertragsverhältnis texanisches Recht anwendbar sein. Wenn Sie in D gearbeitet haben und quasi nie einen Bezug zu Texas hatten ist das im Prinzip ausgeschlossen.

Immerhin genießen Sie aber dann die Vorzüge des Kündigungsschutzes in D. Das ist/war auch nicht zu verachten!

Schöne Grüße,

honeymooner
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