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Denkmalschutz
Wollschläger
- 14. November 2011 um 23:53
fantastic_four -
14. November 2011 um 23:53
Guten Tag,
Es muss ein längeres behördliches Verfahren durchgeführt werden, bis ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt werden kann. Dabei gibt es einige Einspruchs- und Verzögerungsmöglichkeiten.
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Tipps - Steuerrecht
1 Antwort
Antwort 1 / 1
fantastic_four
14. November 2011 um 23:53
Wie auch im anderen Beitrag scheint die Konsultierung eine Anwaltes sinnvoll und sachgerecht zu sein.
Denkmalschutz hat aber nicht nur Nachteile! Lassen Sie sich mal ausführlich beraten.
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