Verlgeich vor Gericht

Klaus_H. - 16. November 2011 um 20:45
 Cookie - 16. November 2011 um 20:46
Guten Tag,

Eine Frage zum Vergleich vor Gericht. Wenn man mit der Gegenpartei einen Vergleich vor Gericht schließt der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt widerrufen werden kann. Der Gegner hat den Vergleich jetzt widerrufen aber nur beim Gericht. Dem Kläger ist der Widerruf erst viel zu spät zugestellt worden. Was ist jetzt: gilt der Vergleich oder gilt der nicht?
Ein Bekannter hat das Problem, deshalb frage ich. Danke

1 Antwort

sie haben einen sogenannten prozessvergleich geschlossen
es ist ausreichend wenn dieser entweder gegenüber dem gericht oder gegenüber der gegenpartei widerrufen wird
der vergleich ist also hinfällig.
0