ich befinde mich im rechtsstreit mit einer behörde und bin deshalb vor das verwaltungsgericht gezogen
jetzt habe ich ein schreiben bekommen in dem steht dass ein einzelrichter die verhandlungen führen wird - wie darf das denn sein?ein gericht nur aus einer person, da können wir das ergebnis doch gleich auswürfeln.wo bleibt denn da der rechtsstaat?
Guten Tag. Es ist durchaus legitim und in vielen Fällen sachlich angemessen in Einzelrichtersitzungen zu verhalndeln. Das geschieht v.a. aus prozessökonomischen Gründen. Das heißt nicht, dass Ihr Fall nicht wichtig ist oder nicht "gerecht" entschieden werden kann. Aber die Sach- und Rechtslage ist offensichtlich nicht so kompliziert, dass eine ganze Gruppe von Richtern beschäftigt werden müsste/könnte. MfG