Erbprobleme

risa - 18. November 2011 um 19:30
 lucie - 18. November 2011 um 19:31
Guten Tag,
unser vater hat uns ein haus hinterlassen.mein pflichtteil bezieht sich aber nur auf eine bestimmte summe geld.ich habe aber vor allem interesse daran dass das haus nicht verkauft wird weil ich dort geboren worden bin.was passiert wenn ich meinen pflichtteil ausschlage?kann ich dann noch an meinen anteil vom haus herankommen?

1 Antwort

Guten Tag. Um eine vernünftige Aussage machen zu können bräuchte ich weitere Informationen (Testamentsinhalt, Verwandschaftsverhältnisse etc.). Aber grundsätzlich: ein Pflichtteilsanspruch (sollten Sie wirklich nur diesen haben) ist eine schuldrechtliche Forderung, der in Geld geltend gemacht werden kann. Wenn Sie den ausschlagen haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf das Haus!
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